Service für Radfahrer


Aktuelle Meldungen und Sperrungen auf Radwegen

Auf dem Kocher-Jagst-Radweg und weiteren Radwegen bestehen folgende Einschränkungen bzw. Umleitungen:


Waldenburg, Roter Weg:
Von 21.03.2024 bis 02.08.2024 gibt es Einschränkungen im Bereich Roter Weg 3. Davon betroffen sind folgende Radtouren: BuckelesTour,Burgenstraße-Radweg, Paneuropa-Radweg, Gipfeltreffen mit Variante. Eine Umleitung ist beschildert.


(Stand: 21.03.2024)

 


E-Bike-Ladestationen, E-Bike-Verleih, geführte Radtouren, Fahrradreparatur

Unter "Mehr erfahren" sehen Sie die vollständige Liste.

 


Bett + Bike Unterkünfte


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Möchten Sie während Ihrer Radtour in schönen Unterkünften übernachten, welche auf die Bedürfnisse von Radfahrern eingestellt sind? Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hat radfreundlichen Kriterien zusammengestellt und Gastgeber damit auf die Dauer von drei Jahren zertifiziert.

In Hohenlohe gibt es fahrradfreundliche Gastgeber, die Sie herzlich willkommen heißen. Im Gastgeberverzeichnis finden Sie die Betriebe mit der Auszeichnung.

 


Radweg-Beschilderung

Die Radwege in Hohenlohe sind einheitlich nach FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) -Standards mit weiß-grünen Schildern beschildert. Die Hauptwegweiser enthalten Ziel- und Entfernungsangaben. Sie werden hauptsächlich an Kreuzungspunkten beschilderter Routen angebracht. Eingehängte Plaketten/Einschieber zeigen mit dem Logo der jeweiligen Route die Richtung an. Zwischenwegweiser werden auf der Strecke angebracht und weisen den Weg per Pfeilen. Dadurch, dass kein Routensymbol aufgedruckt ist, gilt der neutrale Zwischenwegweiser für alle auf dieser Strecke verlaufenden Radrouten.

Alle Routen werden in beide möglichen Fahrtrichtungen beschildert. Sofern an Kreuzungen keine Beschilderung aufgestellt ist, fahren Sie stets geradeaus und folgen dem Hauptweg. Sämtliche Tourenvorschläge können selbstverständlich in beide Fahrtrichtungen gefahren werden.

 


Hohenlohe mit dem Rad erfahren


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Drei Radservicepunkte wurden im Rahmen des LEADER-Projekts „Hohenlohe mit dem Rad erfahren“ im Sommer 2022 in

•    Schöntal-Westernhausen (Parkplatz Bahnweg/Mühlwiesenweg)
•    Kupferzell (Parkplatz am Bahnpark) und
•    Waldenburg (bei der Mehrzweckhalle)

eingerichtet.

Die für Nutzer frei zugänglichen Radservicepunkte beinhalten jeweils einen Unterstand mit Bewegungsmelder, Akkuladeschrank samt Schließfächern, Werkzeugstation, Anlehnbügel und Mülleimer. Die Servicepunkte sind auf den umliegenden Radwegen ausgeschildert.
Sie fördern nicht nur in den Bereichen Freizeit und Tourismus, sondern auch im Schul- und Berufsverkehr die Fahrradmobilität.

 

Projektträger, EU-Förderung und Sponsoren

Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus des Hohenlohekreises ist Antragsteller und Koordinator. Beratend stand ihm dabei das LEADER-Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber in Mulfingen-Buchenbach zur Seite. Die beteiligten Kommunen haben nicht nur Grund und Boden, sondern auch viel Eigenleistung bei der Errichtung eugebracht. Sie tragen die Strom- und Reinigungskosten und stellen sicher, dass die Radservicepunkte in den nächsten Jahren funktionstüchtig bleiben. Die Gemeinden haben auch festlegt, wer Ansprechpartner ist, falls es Probleme gibt oder der Schließfach-PIN abhandenkommt.

Die finanzielle Förderung des Projekts stellt sich wie folgt dar:

24.960 €

EU-Förderprogramm LEADER 2014-2020

8.000 €

Touristikgemeinschaft Hohenlohe e.V.

7.660 €

W.I.H.-Wirtschaftsinitiative Hohenlohe GmbH mit Unterstützung der Sparkasse Hohenlohekreis

6.500 €

Würth Elektronik

2.500 € sowie die Silhouette

Projektmittel der Sparkasse Hohenlohekreis

Das heißt, dass 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der drei Radservicepunkte von der Europäischen Union bereitgestellt werden.

Ausblick

Aktuell ist im Landratsamt Hohenlohekreis ein LEADER-Folgeantrag in Arbeit. Der Hohenlohekreis verfolgt das Ziel, nach und nach weitere Radservicepunkte als Rundumservicepakete für Touristen sowie für die Bevölkerung vor Ort zu installieren.

 






Fahrradmitnahme im öffentlichen Nahverkehr

Innerhalb des Verbundsgebiets ist die Mitnahme von Fahrrädern ausschließlich in den Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs zulässig. Bei der Beförderung von Fahrrädern gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Schienenverkehrsunternehmen für Fahrräder.

Ein Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.

Im Verkehrsgebiet des NVH können Fahrräder unter folgenden Voraussetzungen mitgenommen werden:

  • Der Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen, Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden.
  • Der Fahrgast lädt sein Fahrrad selbst ein und wieder aus.
  • Das Fahrrad muss während der Fahrt in geeigneter Weise (z.B. Spangurt) befestigt und gesichert sein.
  • Pro Bus können nur so viele Fahrrädern befördert werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich und Platz vorhanden ist. Entscheidend ist, dass von jedem Fahrgast im Bus eine Türe ungehindert erreicht werden kann.
  • Besondere Fahrradkonstruktionen, wie Tandems oder Fahrräder mit Hilfsmotor, sowie Fahrradanhänger können nicht befördert werden.
  • Fahrgäste, die ein Fahrrad im Bus mit sich führen, haften für alle dem Verkehrsunternehmen oder anderen Personen hieraus entstehenden Schäden.
  • Die Haftung des Verkehrsunternehmen bei Beschädigung des Fahrrads ist ausgeschlossen.
  • Im Einzelfall entscheidet der Fahrer über die Beförderung. Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten.
  • Fahrräder können montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig, im Rahmen der bestehenden Regelung der Schienenverkehrsunternehmen zur Fahrradmitnahme, kostenlos mitgenommen werden. 
  • Für die Mitnahme montags bis freitags vor 9.00 Uhr ist eine HNV-Fahrradkarte zu lösen. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bestimmungen für Einzelfahrausweise 
  • Inhaber einer Tageskarte PLUS können anstelle eines Erwachsenen ein Fahrrad innerhalb des jeweiligen Geltungsbereich mitnehmen. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige einsitzige Fahrräder, zusammengeklappte Fahrradanhänger und Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor (nur im Schienenverkerhr) beschränkt.
  • Zusammengeklappte Faltfahrräder gelten nicht als Fahrrad.
  • In besonderen Zügen der DB können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Im Bahnverkehr sind die Fahrräder in den besonders gekennzeichneten Bereichen (Fahrradsymbol) unterzubringen.

KundenCenter Heilbronn HNV | Olgastraße 2 | 74072 Heilbronn
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