Kanufahren auf Jagst und Kocher in Hohenlohe

 

Die beiden Flüsse Jagst und Kocher, die quer durch Hohenlohe fließen, sind sehr sensible Gewässer. Um diese zu schützen, wurden Beschränkungen des Umweltschutzes erlassen.

Damit Sie immer eine aktuelle Übersicht über die Befahrungszeiträume ersehen können, haben wir diese für Sie zusammengefasst. Wir bitten Sie, diese Beschränkungen zu beachten.

 


Pegeltelefone Jagst und Kocher


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Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Befahrungszeiten auf Jagst und Kocher und die Pegelstände. Den aktuellen Pegelstand können Sie unter www.hvz-baden-wuerttemberg.de sowie über die kostenlose App „Meine Pegel“ online abrufen.

Auskünfte erhalten Sie auch unter der Nummer +49 (0)7940 18-1728 sowie +49 (0)7940 18-1857. Genaue Informationen über die Pegelstände von Jagst und Kocher können bei den Servicenummern erfragt werden:

Pegeltelefone Jagst

Elpershofen (Landkreis Schwäbisch Hall): Telefon: +49 (0)7952 5196
Dörzbach (Hohenlohekreis): Telefon: +49 (0)7937 203
Dörzbach (Landkreis Heilbronn): Telefon: +49 (0)7937 203

Pegeltelefone Kocher

Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall): Telefon: +49 (0)7971 19700
Kocherstetten (Hohenlohekreis): Telefon: +49 (0)7940 2590
Stein am Kocher (Landkreis Heilbronn): Telefon: +49 (0)6264 1464


Kanu- und Bootsverleih

Heffner Outdoor Events

Daniel Heffner, Bobachshof 11, 74653 Ingelfingen
Telefon: +49 (0)7940 548514
info@heffner-outdoor-events.de
www.heffner-outdoor-events.de

  • Kanuverleih für Jagst und Kocher mit Bereitstellung der Boote und Ausrüstung, Transfer, Einweisung, Karten- und Informationsmaterial, Lunchpaket
  • geführte Kanutouren auf dem Kocher mit Bereitstellung der Boote und Ausrüstung, Transfer, Einweisung, Karten- und Informationsmaterial, Lunchpaket, ortskundiger Guide
  • Kanu & Rad: Kanufahren auf dem Kocher und anschließendes Radfahren auf dem Kocher-Jagst-Radweg
  • Betriebs- und Gruppenausflüge
  • Pauschalangebot KaHeuBo

 

Landgasthof Zur Krone

König-Albrecht-Straße 3, 74238 Krautheim
Telefon: +49 (0)6294 362
info@krone-krautheim.de
www.krone-krautheim.de

  • Kanuverleih, Kanutouren

 

 



 
 

Verordnungen

Bitte beachten:
Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Pegelstand an Jagst und Kocher unter www.hvz-baden-wuerttemberg.de  sowie über die kostenlose App „Meine Pegel“ abrufbar.
Auskünfte erhalten Sie auch unter der Nummer 07940 18-1728 sowie 07940 18-1857.


Jagstverordnung

Landkreis Schwäbisch Hall
01.06. bis 15.09. gesperrt: Streichwehr Heldenmühle bei Crailsheim (Fluss-km 131,7 bis Streichwehr Unterregenbach (Fluss-km 91,2)

Hohenlohekreis
Für die Befahrung der gesamten Jagst im Hohenlohekreis gilt ein Mindestpegel (Pegeltelefon 07937 203) von 40 cm am Jagstpegel Dörzbach. Maßgebend ist der Pegelstand um 7:00 Uhr morgens (während der Sommerzeit entspricht dies 8:00 Uhr) des Vortages der Fahrt. Sofern der Pegelstand am Tag der Fahrt um 7:00 Uhr 40 cm oder mehr beträgt, ist ein Befahren der Jagst auch bei einer Pegelunterschreitung des Vortags zulässig. Das Befahren der Ausleitungsstrecken bei Flusskraftwerken ist von der jeweiligen Wehrkrone flussabwärts bis zur Einmündung des Unterkanals verboten, sofern der Wasserstand der Jagst am Jagstpegel Dörzbach 60 cm unterschreitet. Maßgebend ist der Pegelstand um 7:00 Uhr morgens (währen der Sommerzeit 8:00 Uhr) des Vortages der Fahrt. Ansonsten sind diese Stellen zu umtragen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Hinweistafeln entlang der Uferzone und im Internet unter www.hohenlohekreis.de

 

Landkreis Heilbronn
Für die Befahrung der gesamten Jagst, Flusskilometer 45,0 bis zur Mündung in den Neckar, gilt ein Mindestpegel von 40 cm am Jagstpegel Dörzbach (Pegeltelefon 07937 203).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Hinweistafeln entlang der Uferzone und im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de
Jagstverordnung Landkreis Heilbronn inkl. Übersichtskarte

Jagstverordnung
Karte zur Jagstverordnung
Pegeltelefone

 

Kocherverordnung

Kocher im Allgemeinen
Ab einem Wasserstand von unter 40 cm am Pegel Kocherstetten am Vortag ist eine generelle Befahrung des Kochers außerhalb der Rückstaubereiche von Wehren nicht mehr zulässig. Sofern der Wasserstand am Tag der Fahrt um 7:00 Uhr am Pegel Kocherstetten 40 cm oder mehr beträgt ist das Befahren wieder erlaubt.

Landkreis Schwäbisch Hall
Kocherstrecke im Bereich des Wehrs von Braunsbach: Auf dem Kocher darf ab einem Wasserstand am Pegel Kocherstetten von unter 60 cm von der Wehrkrone des Kocherwehrs in Braunsbach flussabwärts bis zur Einmündung des Mühlkanals weder Befahren noch dürfen Boote getragen bzw. gezogen werden. Maßgeblich ist dabei der Wasserstand 60 cm am Tag der Fahrt am Kocherpegel Kocherstetten um 07:00 Uhr Normalzeit (Pegel Kocherstetten zeigt nur Normalzeit an).

Hohenlohekreis
Seit dem 1. Januar 2010 gilt auch für Kanufahrer auf dem Kocher im Hohenlohekreis eine Pegelregelung. Danach ist das Paddeln auf dem Kocher nur noch erlaubt, wenn am Vortag um 7:00 Uhr (zur Sommerzeit um 8:00 Uhr) der Pegelstand in Kocherstetten bei 40 cm und mehr liegt. Direkt nach den Wehren, an den sogenannten Ausleitungsstrecken bei Flusskraftwerken, dürfen Paddler nur bei einem Pegelstand ab 60 cm fahren.

Ausnahmen sind die Ausleitstellen bei Weißbach und Forchtenberg. Sie dürfen bereits ab 40 cm befahren werden. Letztere aber nur, wenn die Boote erst wieder auf Höhe vom Forchtenberger Friedhof ins Wasser gelassen werden, ansonsten sind diese Strecken mit den Kanus zu umgehen.

In Flachwasserbereichen, Auebiotopen, Fischaufstiegshilfen, Bereichen mit Schwimmpflanzen, ist das Paddeln, aber auch das Ziehen der Boote grundsätzlich untersagt.

Kocherverordnung - Übersicht oberer Kocher
Kocherverordnung - Übersicht mittlerer Kocher
Kocherverordnung - Übersicht unterer Kocher
Kocherverordnung - Umtragungsstrecke Weißbach
Kocherverordnung - Umtragungsstrecke Forchtenberg


Landkreis Heilbronn
Als bedeutsames naturnahes Fließgewässer wird der Kocher ab 1. Januar 2010 von der Gemarkung Hardthausen bis zur Einmündung in den Neckar unter besonderen Schutz gestellt. Dazu hat das Landratsamt Heilbronn eine Rechtsverordnung erlassen, die den „Gemeingebrauch“ des Kochers, das heißt die allgemeine Nutzung des Gewässers durch „Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft“ einschränkt. Paddler und Kanufahrer dürfen Kocher und Triebwerkskanäle der Wasserkraftanlagen von der Wehrkrone flussabwärts bis zur Einmündung in den Kocher oder Neckar nicht mehr befahren. Auch das Tragen oder Ziehen der Boote in diesen Bereichen ist verboten. Das Gleiche gilt für Umgehungsgerinne, Fischaufstiegshilfen, Altarme, Flachwasserzonen, Bereiche mit Schwimmpflanzen, Kiesinseln und Röhrichtbestände. Dies gilt nicht für Wasserkraftwerke ohne Triebwerkskanäle, den Salinenkanal vom Hagenbacher Wehr bis zur Sprengelbachbrücke in Bad Friedrichshall (Fluss-km 3+429 bis Fluss-km 1+630) den Kocher ab dem Hagenbacher Wehr bis zur Mündung in den Neckar (Fluss-km 3+429 bis Fluss-km 0) ab einem Wasserstand von 1,10 m beim Pegel in Stein am Kocher. Diese Nutzungseinschränkungen dienen dem Schutz der Tiere und Pflanzen, die teilweise in ihrem Bestand bedroht sind. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Hinweistafeln entlang der Uferzone und im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de

Kocherverordnung Landkreis Heilbronn inkl. Übersichtskarte