Gastgeberverzeichnis 2021

58 GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN HOHENLOHE Liebe Gäste und Interessenten, die im Vereinsgebiet des Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus e. V. (nachfolgend „HST" ) und der Touristikge- meinschaft Hohenlohe e. V. (nachfolgend„ TGH “) ansässi- gen gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatver- mieter (nachfolgend einheitlich als "Gastgeber" bezeich- net) stellen sich in diesem von HST und TGH herausge- gebenen Gastgeberverzeichnis vor. Wenn Sie sich für eine vorgestellte Unterkunft entscheiden, sollen die nachfol- genden Gastaufnahmebedingungen das Rechtsverhältnis (Gastaufnahmevertrag) zwischen Ihnen (nachfolgend als "Sie" oder "Gast" bezeichnet) und dem jeweiligen Gastge- ber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen klar regeln und Sie über wichtige Vertragsgrundlagen informieren. Vorab 2 wichtige Informationen: Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter sind der- zeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen. Ob Ihr jeweiliger Gastgeber zur freiwilligen Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungs- verfahren bereit ist, wird er im Streitfall individuell ent- scheiden und Ihnen mitteilen. Nach den gesetzlichen Vor- schriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung anzugeben: ec.europa.eu/consumers/odr Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Gastauf- nahmeverträge nur dann, wenn die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlos- sen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entspre- chenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorherge- hender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher geführt wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 5, Ziffer 6.1 und Ziffer 7 dieser Bedingungen behandelt sind. 1. Stellung von HST, TGH und örtlichen Tourismusstellen / Stellung der Gastgeber 1.1 Der Gastaufnahmevertrag kommt zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande, detail- lierte Angaben zu den Gastgebern finden Sie bei den Angaben zu den einzelnen Unterkünften. 1.2. HST und TGH sind lediglich Herausgeber des Gast- geberverzeichnisses. HST , TGH und örtliche Touris- musstellen haben, soweit keine besonderen Umstän- de vorliegen oder entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, nicht die Stellung eines Vermittlers. Auch im Fall der Vermittlung sind sie nicht für die vertraglich geschuldete Leistung des Gastgebers verantwortlich, sondern verantworten nur die ordnungsgemäße Abwicklung einer Vermitt- lung. 1.3. Vermittler und Buchungsstellen sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben, Zusiche- rungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern oder im Widerspruch zur Beschreibung der Leistun- gen des Gastgebers stehen. 2. Angaben im Gastgeberverzeichnis / Vertragsschluss / Reservierungen 2.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise pro Person und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Nebenkosten. Bitte beachten Sie ggf. gesondert ausgewiesene Ent- gelte für verbrauchsabhängige abgerechnete Leis- tungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) oder für Zusatzleistungen bei den Angeboten. 2.2 Die Darstellung von Leistungen der Gastgeber im Gastgeberverzeichnis ist im Rechtssinn noch kein An- gebot auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt erst durch deckungsgleiche Ver- tragserklärungen beider Seiten (Angebot und An- nahme) zustande, wobei die Annahme zeitgerecht erfolgt sein muss. Angaben und Zusicherungen in anderen Publikationen bzw. Websites sind nicht Be- standteil oder Grundlage des Vertrags, es sei denn, dies wird anders vereinbart. 2.3 Die verbindliche Reservierung / Buchung einer Unter- kunft durch den Gast kannmündlich, telefonisch oder in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss eines Gastaufnahmevertra- ges ist der Gast fünf Werktage ab Zugang der Erklä- rung beim Gastgeber gebunden. Bei Onlinebuchung erfolgt das Angebot des Gastes mit Klick auf den But- ton "verbindlich buchen". Die Annahme durch den Gastgeber bedarf keiner bestimmten Form, kann also auch mündlich oder telefonisch rechtsverbindlich erfolgen. Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt der bindende Vertrag zustande. Im Regelfall wird der Gastgeber oder in seinem Auftrag HST , TGH oder eine der örtlichenTourismusstellen imAnschluss eine Bestätigung in Textform übermitteln, diese ist jedoch nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss. 2.4 Reservierungen sind nur bei entsprechender aus- drücklicher Klarstellung des Gastes und Einverständ- nis des Gastgebers möglich. Hat der Gastgeber eine Reservierung akzeptiert, so entfällt sie ohne weitere Pflichten für ihn, wenn zu einem vereinbarten Zeit- punkt keine Mitteilung zur Umwandlung in eine ver- bindliche Buchung durch den Gast erfolgt. Erfolgt die Mitteilung, so kommt – vorbehaltlich anderer Verein- barung – der Vertrag sofort zustande. 3. Sicherheits- und Hygienevorschriften / Leistungen 3.1 Die Gastgeber wollen allen Gästen auch in den ak- tuellen Herausforderungen der heutigen Zeit einen unbeschwerten und sicheren Aufenthalt sichern. Deshalb sind das Einhalten behördlicher Vorschriften und das Erfüllen der Vorgaben eventueller besonde- rer, der jeweiligen aktuellen Situation angepasster Sicherheits- und Hygienekonzepte der Gastgeber Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Eventuell erforderliche Selbstauskünfte sind nach bestemWissen und Gewis- sen zu erstellen, gleiches gilt im Zusammenhang mit eventuell erforderlichen Nachweisen durch Vorlage aktueller Atteste und Testergebnisse. 3.2 Die vertraglichen Leistungen ergeben sich ansonsten aus dem Inhalt der beim Vertragsschluss gewechsel- ten Dokumente bzw. Willenserklärungen in Verbin- dungmit der zugrundeliegenden Ausschreibung und ergänzenden Informationen in der Buchungsgrund- lage wie z. B. Ortsbeschreibung und Klassifizierungs- erläuterung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem Gastgeber gelten vorrangig, sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. 4. Fälligkeit von Zahlung und Anzahlung / Zahlungswege 4.1 Mit Vertragsschluss (vgl. Ziffern 2.2 bis 2.4) ist eine Anzahlung zu leisten. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Anzahlung in Höhe von 20 % (zzgl. Preise evtl. zusätzlich vermittel- ter Eintrittskarten) fällig gestellt werden, die an den Gastgeber zu zahlen ist. Erfolgt der Vertragsschluss in den sieben Werktagen vor Buchungsbeginn, ist die Anzahlung – sofern nichts anderes vereinbart ist - bei Ankunft zu entrichten. 4.2 Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. 4.3 Ist mit dem Gast Zahlung nach Rechnungstellung vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, zehn Tage nach Rechnungs- datum fällig. 4.4 Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen in Fremd- währungen oder mit Verrechnungsscheck sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom Gastge- ber allgemein angeboten wird. Zahlungen am Auf- enthaltsende durch Überweisung werden regelmä- ßig nicht akzeptiert. 5. Umbuchung / Wunsch auf Aufhebung des Vertrages (Rücktritt) und Nichtanreise 5.1 Ein Rechtsanspruch des Gastes auf Änderungen des An- und Abreisetermins, der Verpflegungsart, ergän- zender Leistungen oder Aufhebung des Vertrages besteht im Regelfall nicht. Im Regelfall muss dazu Rücktritt vom geschlossenen Vertrag (zu den Rechts- folgen vgl. Ziffer 5.3 bis 5.5) und Abschluss eines neu- enVertrags erfolgen. Die entsprechenden Erklärun- gen müssen gegenüber dem Gastgeber als Ihrem Vertragspartner abgegeben werden . 5.2 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber zuzüg- lich zu eventuellen Preisdifferenzen, die durch die ge- änderte Leistung entstehen, ein Umbuchungsentgelt von 15,00 € pro Änderungsvorgang verlangen. Alle Umbuchungen setzen Verfügbarkeit der gewünsch- ten Leistungen voraus. 5.3 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Vor- liegen eines der in Ziffer 7 genannten Kündigungs- gründe des Gastes bleibt der Anspruch des Gastge- bers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltsprei- ses einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen auch bei vorheriger Ankündigung rechtlich im Regelfall bestehen. Der Gastgeber hat sich aber unter Berücksichtigung eines eventuellen besonderen Charakters der Unterkunft, (z. B. Nichtraucherunterkunft) um eine anderweitige Verwendung der Leistungen zu bemühen und muss sich erzielte Erlöse hieraus sowie ersparte Aufwen- dungen anrechnen lassen. 5.4 Die Erklärung, dass eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird, sollte im Interesse des Gas- tes in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) an den Gast- geber direkt erfolgen, um diesem zu ermöglichen, Bemühungen um die anderweitige Verwendung der Leistungen gemäß Ziffer 5.3 einzuleiten. 5.5 ImEinklangmitdenvonderRechtsprechungentwickel- tenMaßstäbenwirdangenommen,dassvomgesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich der ggf. darin enthaltenen Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe, nach Abzug der ersparten Aufwendungen noch folgen- de pauschalierte Beträge (abzüglich eventueller Anzah- lungen) an den Gastgeber zu zahlen sind: • bei Ferienwohnungen / Unterkünfte ohne Verpflegung 90% • bei Übernachtung / Frühstück 80% • bei Halbpension 70% • bei Vollpension 60% Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass eine anderweitige Verwendung der Leistungen stattgefunden hat und / oder bei Berücksichtigung der tatsächlich ersparten Aufwendungen die pauschalierten Beträge wesent- lich zu hoch sind. Bei einem solchen Nachweis ermä- ßigt sich der vereinbarte Preis um die nachgewiese- nen ersparten Aufwendungen und die Erlöse aus nachgewiesener anderweitiger Verwertung. 5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi- cherung wird dringend empfohlen. 6. Mitnahme von Tieren / Pflichten und Obliegenheiten des Gastes 6.1 Haustiere in der Unterkunft sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Im Rah- men von Vereinbarungen hierzu ist der Gast zu wahr- heitsgemäßen Angaben über Art, Größe und Gefähr- lichkeit der mitgebrachten Haustiere verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur au- ßerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmever- trages berechtigen, vgl. Ziffer 7.2.

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